Abmahnung für Musik auf Instagram: Neue Abmahnwelle für Musikverwendung auf Instagram

Seit dieser Woche läuft eine neue Abmahnwelle für Musikverwendung auf Instagram. Post vom Anwalt bekommen dieses Mal auch kleinere Accounts und Accounts und überwiegend privat genutzte Accounts.

Zuletzt 2023 schlug das Thema größere Wellen, als Influencerin Carmen Kroll alias Carmushka sich mit dem Thema Öffentlichkeitswirksam auseinandersetzen musste, weil ihr für die Verwendung von urheberrechtlich geschützer Musik in einem ihrer Reels, eine Abmahnung von 100.000 Euro ins Haus stand (Musik im Reel: Carmushka wurde auf 100.000 Euro verklagt)

Auch kleine Accounts betroffen

Viele haben das Thema damals gespannt verfolgt, sahen sich selbst aber nicht in der Schusslinie der Abmahnanwälte, da Carmushka’s Account mit inzwischen 1,2 Millionen Follower:innen zu den großen deutschen Instagram-Accounts gehört.

Dieses mal trifft es allerdings auch deutlich kleinere und bisher auch privat genutzte Accounts, die weniger als 50.000 Follower:innen aufweisen. Die Herangehensweise ist dabei immer gleich. Ein Schreiben der Anwaltskanzlei kommt per Post und fordert zur Zahlung von 5.000-15.000 Euro wegen der nicht genehmigten Nutzung von einem urheberrechtlich geschützen Musikstücks auf. Dabei handelt es sich in den bisher bekannten Schreiben immer um denselben Song, der auch von Instagrams-Musik Bibliothek als „Top-Aktuell“ und damit besonders relevant eingestuft wird.

Meist konnten die ursprünglichen Zahlungssummen mithilfe von Anwälten bereits in kurzer Zeit auf einen kleinen vierstelligen Betrag heruntergehandelt werden.

Original-Ton vs. Musik-Bibliothek

Womit wir beim interessanten Unterschied der aktuellen Abmahnwelle sind, denn neben den deutlich kleineren betroffenen Accounts, handelt sich sich auch nicht mehr nur um die Verwendung von urheberrechtlich geschützer Musik als „Original-Ton“ sondern trifft auch Content, dessen Hintergrund-Musik über die Instagram angebotene Musikbibliothek erstellt wird.

Zur Erläuterung: Wer ein Video schneidet und einen urheberrechtlich geschützten Song als Hintergrund-Musik in der Schnittsoftware einbettet und anschließend das Video auf Instagram hochlädt, lädt die Musik als eigenen Sound hoch, der, wenn von dem Instagram-Alogirthmus nicht erkannt, als „Original-Ton“ kategorisiert wird. Eine klare Urheberrechtsverletzung.

Um das eigene Hochladen zu umgehen, setzen viele also auf die Instagram-Musikbibliothek die auch geschütze Werke enthält und binden diese über die Instagram-Funktion in ihr Video ein, ohne dabei die Musik selbst hochzuladen. Hierdurch wird die Hintergrund Musik im Video immer auch mit Songtitel und Urheber genannt und wenn vorhanden auf die jeweiligen Künstlerprofile verlinkt.

In der aktuellen Abmahnwelle hat schützt aber auch diese Verwendung nicht mehr vor unangenehmer Post vom Anwalt mit hohen Zahlungsaufforderungen.

Eine Lösung für das Thema sieht damit weiterhin nicht in Sicht. Weder rechtlich noch von Plattform oder Musikgesellschaften.

Wer sich absichern will, nutzt für seinen Content also weiterhin Lizenzfreie Musik oder lizenziert Musik auf Stockplattformen wie Artlist und Co. Damit sind zwar jegliche Trend-Songs nicht mehr für den eigenen Content verwendbar, allerdings steigt damit die Wahrscheinlichkeit, keine Post vom Anwalt zu bekommen.

Wenn du auf der Suche nach einer guten Stockplattform für Musik bist und dich über einfaches Lizenzmanagement und planbare Kosten freust, empfehle ich dir einen Blick in meinen schon etwas älteren aber immer noch sehr ausführlichen Erfahrungsbericht „Artlist Erfahrungen: Musikflatrate für deine Videos

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